Zukünftiger Lebensmittelpunkt des Kindes

Die Frage nach dem zukünftigen Lebensmittelpunkt eines Kindes stellt weiterhin eine der häufigsten gerichtlichen Fragestellungen dar.

Im Rahmen der Begutachtung sind verschiedene Entscheidungskriterien abzuklären und zu gewichten. Hierzu wird der Entwicklungsstand des Kindes (besteht besonderer Förderungsbedarf?), seine Beziehungsqualitäten zu den Eltern und Geschwistern, die vom Kind gezeigte emotionale Tendenz bzw. sein geäußerter Wille, Kontinuitätsüberlegungen, die Erziehungs- und Förderkompetenzen der Elternteile sowie äußere Betreuungsbedingungen erhoben.

Der häufig intensiv ausgetragene Streit darüber, wer Hauptbetreuender sein solle und wer Umgangsberechtigter, relativiert sich zunehmend angesichts der gesellschaftlichen Realität, dass nicht selten beide Elternteile berufstätig sind. Zudem bewerten mehr Väter als früher die mit einem Kind verbrachte Zeit auch in alltäglichen Bezügen als bedeutsamen und bereichernden Lebensinhalt. Das Residenzmodell, d. h. ein Lebensmittelpunkt des Kindes bei einem Elternteil, wird in bestimmten Milieus als zunehmend überkommen beurteilt, andere Lösungen wie das Wechselmodell oder auf dem Kontinuum zwischen Wechselmodell und eindeutigem Lebensmittelpunkt abgestufte Betreuungsaufteilungen werden als positive Alternativen angesehen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach dem Lebensmittelpunkt in vielen Konstellationen differenzierter: Wie soll die zukünftige Betreuungsverantwortung zwischen den Eltern verteilt werden und wie sind die vorhandenen Betreuungsressourcen der Eltern möglichst umfangreich und flexibel für das Kind zu nutzen.

Aus psychologischer Sichtweise bleibt einerseits zu prüfen, ob die elterliche Interaktion ausreichend funktional ist, um die Belange des Kindes zu wahren. Aus dem weitgehenden Nutzen der Betreuungsmöglichkeiten beider Eltern ergeben sich nicht nur Vorteile, sondern ggf. auch Belastungen für ein Kind, die im sog. Wechselmodell (in etwa hälftige Betreuung durch beide Eltern im Wechsel) mitunter besonders hervortreten können. Zwar kann das Kind in großem Umfang mit beiden Elternteilen zusammen sein und auch den Alltag mit diesen teilen. Auf der anderen Seite hat es aber seinen eindeutigen Lebensmittelpunkt verloren, was je nach Vulnerabilität eines Kindes auch ein Defizit an Orientierung und Sicherheit bedeuten kann. Insofern ist in einem psychologischen Gutachten nicht nur zu klären, ob Elternteile ihrerseits bestimmte Voraussetzungen für ein gelingendes Wechselmodell erfüllen, sondern auch, ob ein bestimmtes Kind individuell in der Lage ist, die spezifischen Belastungen des ins Auge gefassten Betreuungsmodells zu kompensieren. Hier wird auch die Frage zu beantworten sein, ob der Kindeswille, der nicht selten aus einem Gerechtigkeitsempfinden auf eine exakte „Gleichbehandlung“ beider Eltern abstellt, tatsächlich langfristig mit dem Kindeswohl vereinbar ist. Auf der anderen Seite geht aus der Trennungsforschung der letzten 20 Jahre hervor, dass beim Vorliegen der passenden Rahmenbedingungen ein Wechselmodell durchaus die günstigste Variante für ein Kind, aber auch die Zufriedenheit der Eltern, darstellen kann.

Copyright 2024. All Rights Reserved.

Auf unseren Seiten nutzen wir keine Drittanbieter-Cookies oder sonstige Analyse- oder Tracking-Funktionen. Lediglich für den Betrieb der Website erforderliche Daten werden erfasst. Weitere Informationen haben wir in unserer Datenschutzerklärung für Sie bereitgestellt.

Datenschutz Impressum
Schliessen
You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close